Fachausbildungen

Förderung beantragen kann fast jede/r,

  • z. B. der z. Zt. der Beantragung Arbeitnehmer/In ist – auch sog. Mini Jobs
  • weiter jede/r Selbständige/r, die/der vor weniger als 5 Jahren in die Selbständigkeit gegangen ist, sowie
  • Frauen, die nach der Erziehungszeit wieder in die Berufswelt  einsteigen wollen.
  • Die Förderung kann bis zu  50% der Kosten betragen.
  • Die verbleibenden Gebühren können Sie als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben (auch vorweggenommene Betriebsausgaben) steuerlich absetzen.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

fachausbildung_unterstuetzung