Ausbildungsorgan des Europäischen Verbandes für Naturheilkunde
 
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Fachausbildungen

Staatliche Förderung + schulinterne Förderung

...für die vom EVN zertifizierten  Aus ,- und  Fortbildungsmaßnahmen

 

Bildungsscheck NRW / Bildungsgutschein SGB III / Bildungsprämie

 

Dazu verdoppelt der Berufsverband die finanzielle Förderung auf

bis zu 1500€ im Einzelfall!

 

Besonderer Hinweis:


Alle Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker,  die erfolgreich eine der nachfolgenden Therapien erlernt haben  werden kostenfrei in die Therapeutenliste aufgenommen. So erfahren auch die Patienten mit welchen Therapien sie sich spezialisiert haben.

Denn was nützt die beste Therapie wenn es keiner weiß.

 

 

 

Förderung beantragen kann jede/r,

  • der z. Zt. der Beantragung Arbeitnehmer/In ist - auch 400.- € Jobs
  • in den letzten 2 Jahren keine Weiterbildung in Anspruch genommen hat
  • und deren/dessen Arbeitgeber unter 250 Mitarbeiter beschäftigt
  • jede/r Selbständige/r, die/der vor weniger als 5 Jahren in die Selbständigkeit gegangen ist, sowie
  • Frauen, die nach der Erziehungszeit wieder in den Beruf einsteigen wollen.
  • Die Förderung kann bis zu  50% der Kosten betragen.
  • Die verbleibenden Gebühren können Sie als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben (auch vorweggenommene Betriebsausgaben) steuerlich absetzen.

 

Hier bekommen Sie Informationen wo  in Ihrer Nähe Bildungsschecks ausgestellt werden.

Informationen anfordern  

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Tel.: 0203 544250 - Fax 0203 553328